Begrenzung auf 50 Plätze und Anmeldepflicht ab 2. Januar 2022 - weiterhin 3G und Testangebot
Ab 2. Januar 2022 gilt in der CFG ein aktualisiertes Corona-Schutzkonzept, bei dem die Sitzplätze wieder auf 50 begrenzt sind und damit wieder eine Anmeldung erforderlich ist. Weiterhin gilt Maskenpflicht und 3G-Regel - Bitte die entprechenden Nachweise mitbringen. Vor den Gottesdiensten gibt es die Möglichkeit für einen Corona-Test - hierfür sollte man mindestens 15 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes an der CFG sein.
Hier die Ankündigung des Trägerverein-Vorstands vom 22.12.21 im Wortlaut:
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"Liebe Gäste, Freunde und CFG-Gemeindemitglieder,
auch wenn die „großen Kirchen“ insbesondere die großen Feiertagsgottesdienste zum Teil unter 2G Regeln veranstalten, wollen wir soweit wie möglich bei der 3G Regelung bleiben.
Das bedeutet aber auch, dass wir mit maximal 50 Personen im Saal sitzen können, um somit den Mindestabstand einzuhalten.
In den letzten Wochen haben regelmäßig 70-80 Personen am Gottesdienst in Präsenz teilgenommen. Somit müssen wir im Durchschnitt 20-30 Gottesdienstbesuchern den Präsenzgottesdienst verwehren, da nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Das finden wir nicht nur schade, sondern sind darüber auch sehr traurig.
Nach der aktuellen Infektions- und Verordnungslage müssen wir davon ausgehen, dass dieses Konzept für mehrere Monate bis ins Frühjahr hinein gültig bleiben wird.
Das bedeutet für die Sonntagsgottesdienste ab 2. Januar 2022 erneut:
- Anmeldepflicht, online für max. 50 Gottesdiensteilnehmer unter www.cfg-mettmann.de. [...]
- Zugang nach 3G Regeln, mit Stichprobenkontrollen und dem Angebot kostenloser Schnelltests vor dem Gottesdienst.
- Maskenpflicht, auch am Platz, auch beim Singen.
- Hinweise und Link zu Gottesdienstübertragungen, z.B. Live Stream finden sich ebenfalls unter www.cfg-mettmann.de
Für den Gottesdienst am 2. Weihnachtstag, 26.12.21 und die Gebetszeit am Sylvester Abend gibt es keine Anmeldepflicht und auch keinen Live Stream.
Kindergottesdienstgruppen:
- Während der Weihnachtsschulferien gilt auch für die Kinder ab 6 Jahre die 3G Regelung für die Gottesdienste am 2. und 9. Januar. Für die nichtgeimpften/-genesenen Kinder und Jugendlichen stehen bei Bedarf die sogenannten Lolli-Schnelltests kostenlos vor dem Kindergottesdienst bereit.
[...]
Für Fragen, Ergänzungen, konstruktive Anregungen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.
Wir beten um Führung und Bewahrung für alle Gemeindeglieder, Freunde und Gäste. Wir beten um Gnade und Segen in dieser aufwühlenden Zeit.
Eure Burkhard, Gerd und Wilhelm
als Vorstand des Trägervereins"