Mail des Trägerverin-Vorstands vom 27. Juli 2021

Liebe Freunde und Geschwister der CFG,
die „neue Freiheit“ war leider von kurzer Dauer.

Seit Dienstag (27.07.21) gilt für den Kreis Mettmann und auch das Land NRW wieder „Inzidenzstufe 1“.
Das bedeutet für uns ab kommenden Sonntag (01.08.21) wieder folgende Einschränkungen in der stichwortartiger Schnellübersicht:

- Keine Anmeldung notwendig
- Aber Teilnehmerliste für die Rückverfolgbarkeit beim Ankommen ausfüllen
- Sitzplatzdokumentation per Foto zu Anfang des Gottesdienstes
- Max. 50 Personen im Saal (mit den bekannten 1,5 m Abständen), weitere Personen sitzen im Pavillon und draußen neben dem Pavillon
- Allgemeine Maskenpflicht (außer am Platz)
- Maskenpflicht beim Singen
- Permanent großflächig Durchlüften, damit wir singen können

Kindergottesdienst:
- Ebenfalls ohne Anmeldung
- 30 Kinder in einer Gruppe sind möglich (mehr Kinder erwarten wir in der Ferienzeit auch nicht)
- ohne Abstandspflicht
- keine Maskenpflicht
- keine Testpflicht

Open Air Gottesdienst am Sonntag 08.08.21:
- scheint ebenso möglich zu sein
- unter den gleichen Regeln wie oben
- aber sogar 100 Teilnehmer mit Abstand, mit Teilnehmerliste für die Rückverfolgbarkeit
- mit Maskenpflicht (außer am Platz), Maskenpflicht beim Singen

Bitte schaut von Zeit zu Zeit auf unserer Homepage www.cfg-mettmann.de vorbei.
Dort stehen auch entsprechende Aktualisierungen.

Weiterhin im Ringen um den richtigen Weg, im Gebet und im Vertrauen auf den Herrn Jesus verbunden.

Von Herzen
Euer Vorstand des Trägerverein

Burkhard, Gerd und Wilhelm